Wer entscheidet für Sie?
Was geschieht, wenn sie unerwartet ausfallen?
Viele Menschen haben für den Fall, dass sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht selbst entscheiden können, keine Vollmachten getroffen und werden somit zum Betreuungsfall und dadurch fremdbestimmt.
Um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, sollte rechtzeitig Vorsorge getroffen werden.
Mit eine Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Sorgerechtsverfügung sorgen Sie für das Wohl Ihrer KInder.
Und als Unternehmer entscheiden Sie mit einer Unternehmervollmacht, wie und von wem Ihr Unternehmen fortgeführt wird.
Sie schaffen Klarheit! - Sie gestalten Ihre Zukunft selbst!
In Zusammenarbeit mit juradirekt unterstützen wir Sie gern bei der Umsetzung. Weitere Details finden Sie unter www.wuebbelmann.juradirekt.com
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden. Wir freuen uns auf Sie!
Sie erreichen uns unter Telefon: 04481 / 9 837 9 oder direkt über unser Kontaktformular.